News von Alexander Münch

06. August 2015

Kündigung von Bausparverträgen durch die Bausparkassen

von Alexander Münch

Bausparkassen wie BHW, Wüstenrot und LBS kündigen in der letzten Zeit in großem Umfang Bausparverträge, die in den 1990-Jahren geschlossen wurden.
Die Hintergründe für die plötzliche Kündigungswelle der Bausparkassen liegen offensichtlich darin, dass die Altverträge für die Bausparkassen aufgrund der aktuell niedrigeren Zinsen zu teuer geworden sind. Wie Sie sich gegen eine solche Kündigung wehren können, erklären unsere Rechtsanwälte Alexander Münch und Dominik Fammler.

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01. August 2015

OLG München: Widerrufsinformation von Sparkassen fehlerhaft

von Alexander Münch

Das Oberlandesgericht München hat am 21.05.2015 (Az.: 17 U 334/15) eine sehr positive und verbraucherfreundliche Entscheidung gefällt. Nach Auffassung des Bankensenats beim Oberlandesgericht München sind auch die Widerrufsinformationen aus den Jahren 2011 und 2012, die gesetzlich seit dem 30.07.2010 anstatt der Widerrufsbelehrungen erteilt werden, fehlerhaft und berechtigen die Verbraucher zu einem Widerruf der Darlehensverträge. Hintergründe erfahren Sie, wenn Sie

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23. Juli 2015

Fehlerhafte Widerrufsbelehrung: LG Berlin verurteilt DKB zur Rückzahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung

von Alexander Münch

Das Landgericht Berlin hat die Deutsche Kreditbank AG mit Urteil vom 09.07.2015 erneut zur Rückzahlung einer zur Ablösung eines Darlehens geleisteten Vorfälligkeitsentschädigung verurteilt. Daneben wurde die DKB AG zur Rückzahlung weiterer überzahlter Zinsen verurteilt. Wieso? Das erklärt Rechtsanwalt Daniel Kutz, wenn Sie

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12. Mai 2015

Kreditgebühr: Verfassungsgericht hebt Fehlentscheidungen auf

von Alexander Münch

Das Bundesverfassungsgericht hat nun in zwei weiteren Fällen entschieden, dass die Instanzgerichte - das Landgericht Bonn und das Amtsgericht Hamburg - in Bearbeitungsgebührenfällen Grundrechte der dortigen Kläger verletzt haben. Welches Grundrecht wurde verletzt?

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07. Mai 2015

GmbH: Inanspruchnahme des Geschäftsführers wegen Mithaftungsübernahme und Schuldbeitritt

von Alexander Münch

Immer wieder beraten wir Mandanten bei denen folgendes Problem eingetreten ist: Einer GmbH wird von der Bank ein Darlehen gewährt. In dem Darlehensvertrag wird vorgesehen, dass der Geschäftsführer die persönliche Mithaftung für die Darlehensrückzahlung übernimmt. Jahre später wird über das Vermögen der GmbH ein Insolvenzverfahren eröffnet. Die Bank kündigt daraufhin den Darlehensvertrag. Da die Aussichten für die Bank ihre Kreditforderung von der insolventen GmbH zu holen oftmals gleich Null sind, wird der Geschäftsführer - gestützt auf die persönliche Mithaftungsübernahme - in Anspruch genommen. Was dann?

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04. Mai 2015

GbR: Widerrufsrecht möglich - Kredite prüfen

von Alexander Münch

Der Bundesgerichtshof hat in einer grundlegenden Entscheidung festgestellt, dass auch eine Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR), zu der sich mehrere natürliche Personen zusammengeschlossen haben, Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sein kann. Dann kann auch eine GbR eine falsche Widerrufsbelehrung in einem Kreditvertrag ausnutzen, um sich vorzeitig von teuren Darlehen zu lösen. Wie funktioniert das?

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09. April 2015

Mietrecht: Kosten für Schönheitsreparaturen zurückfordern?

von Alexander Münch

Am 30.03.15 hatten wir über ein sehr mieterfreundliches Urteil des BGH berichtet. Danach müssen unter bestimmten Umständen von Mietern keine Schönheitsreperaturen mehr an gemieteten Immobilien durchgeführt werden. Wie verhält es sich eigentlich mit Kosten für die bereits vom Mieter ausgeführten Schönheitsreparaturen?

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30. März 2015

BGH urteilt mieterfreundlich: Renovierung bei Auszug oft unnötig

von Alexander Münch

Der Bundesgerichtshof verfolgt den eingeschlagenen mieterfreundlichen Kurs bezüglich der Schönheitsreparaturklauseln weiter und stärkt Mieter in ihren Rechten. Mit zwei Entscheidungen vom 18.03.2015 stellt der BGH fest, dass Mieter, die in eine unrenovierte Wohnung eingezogen sind, nicht mehr verpflichtet sind, Schönheitsreparaturen durchzuführen. Was heißt das?

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13. September 2013

Targobank verfolgt Anerkenntnisstrategie weiter! - Fortsetzung des Beitrages vom 28.08.2013

von Alexander Münch

Die Targobank hat auch heute wieder in einem von uns geführten Verfahren vor dem Landgericht Düsseldorf ihr Anerkenntnis der Klageforderung erklärt und somit ihre eigene Verurteilung zur Erstattung der Bearbeitungsgebühren nebst Zinsen sowie aller Kosten des Verfahrens herbeigeführt. Was war passiert?

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