von Alexander Münch
Seit dem 18.09.2018 können bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) Anträge für Baukindergeld gestellt werden. Bis zum 17.05.2019 mussten die Anträge innerhalb von 3 Monaten nach dem Einzug in die Immobilie gestellt werden. Da Immobilienerwerb oftmals nicht stressfrei ist und nach Einzug in die eigenen vier Wände noch keine Ruhe zurückkehrt, kommt es vor, dass diese knappe Frist zur Beantragung des Baukindergeldes nicht eingehalten wird. Die zu spät eingegangenen Anträge werden dann abgelehnt. Hier wurde zu Gunsten der Familien nachgebessert: Seit dem 17.05.2019 gilt eine längere Frist für die Beantragung und zwar 6 Monate nach dem Einzug in die Immobilie. Sind nach alter Regelung verspätete Anträge noch zu retten?
Weiterlesen … Baukindergeld bis zum 17.05.2019: Antragsfrist versäumt, was tun?