von Guido Lenné
Am 03.03.2021 hat die BaFin der Greensill Bank AG wegen drohender Überschuldung ein Veräußerungs- und Zahlungsverbot auferlegt. Hintergrund ist der Vorwurf der Bilanzfälschung. Kurz darauf wurde das Insolvenzverfahren über die Bank eingeleitet. Mittlerweile ist bekannt: Eine unabhängige Wirtschaftsprüferkanzlei hatte, in einer von der BaFin beauftragen Sonderprüfung, erhebliche Mängel in den Jahresabschlüssen festgestellt. Die gute Nachricht: Die BaFin rief unmittelbar danach den Entschädigungsfall aus. Das bedeutet, dass das Guthaben von Privatkunden über den Einlagensicherungsfonds abgesichert ist. Nicht von diesen Sicherungsmechanismen erfasst sind aber die Gelder, die Bund, Länder und Kommunen investiert hatten. Die Stadt Monheim hatte Steuergelder in Höhe von 38 Millionen Euro bei der Greensill Bank hinterlegt. Ist das Insolvenzverfahren die einzige Möglichkeit die Gelder zurückzubekommen?
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