von Guido Lenné
Manchmal kommt es richtig dicke. Wer arbeitslos wird und wem es dann nicht gelingt, innerhalb der Jahresfrist von ALG I einen neuen Job zu finden, rutscht zwangsläufig in den Bezug von Hartz IV ab. Um Hartz IV, wie das ALG II landläufig genannt wird zu beantragen, müssen die Vermögensverhältnisse offen gelegt werden. Wenn dann das Jobcenter Zweifel hat, ob die Angaben, die bei der Antragsstellung gemacht wurden, der Realität entsprechen, ist es nicht ungewöhnlich, dass irgendwann vor der Haustüre des Antragstellers ein Mitarbeiter des Jobcenters steht und Einlass begehrt. Wie aber geht man damit um? Muss dem Mitarbeiter des Jobcenters der Zutritt gewährt werden? Erfahren Sie, wie hier die Rechtslage ist und wie Sie sich gegen ein solches Eindringen in Ihre Privatsphäre wehren können…
Weiterlesen … Was tun wenn das Jobcenter vor der Haustüre steht?