von Guido Lenné
Wer kennt nicht den Spruch: „Wer den Pfennig nicht ehrt…“ Heute reden wir zwar von Euro und Cent, aber das Prinzip der Wertschätzung auch von Kleingeld sollte doch eigentlich noch immer Gültigkeit haben. Das sieht die Sparda Bank Hannover offensichtlich anders, denn deren Kunden können Münzgeld nur noch in wenigen Filialen einzahlen. Im Euroraum ist unser Euro-Bargeld das gesetzliche Zahlungsmittel. Und als gesetzliches Zahlungsmittel bezeichnet man das Zahlungsmittel, das niemand zur Erfüllung einer Geldforderung ablehnen kann, ohne rechtliche Nachteile zu erleiden.
Ist somit die Weigerung, Münzgeld anzunehmen, ein klarer Gesetzesverstoß?
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