Aktuelles aus der Anwaltskanzlei Lenné

26. Oktober 2018

Weitere PayPal-Forderungen aus Online-Glücksspielen abgewendet

PayPal verzichtet auch weiterhin darauf, widerrufene Lastschriften, die ursprünglich durch Einzahlungen bei Online-Casinos entstanden waren, gegen unsere Mandanten einzuklagen. Mit unserer Hilfe hat bereits eine Vielzahl von Spielern die unberechtigten Forderungen von PayPal erfolgreich abwehren können. Lesen Sie mehr dazu.

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19. Oktober 2018

P&R Container: Infos zur Gläubigerversammlung in München

Am Mittwoch, den 17.10.2018, kamen rund 2500 Gläubiger des insolventen Containervertriebs P&R in die Münchner Olympiahalle, um sich den Bericht des Insolvenzverwalters Michael Jaffé zum Milliardenskandal anzuhören und zu erfahren, wie ihre Chancen stehen, zumindest Teile ihrer Anlage zurückzubekommen. Guido Lenné, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, war für seine Klienten dabei. Lesen Sie hier, was es von der Gläubigerversammlung zu berichten gibt.

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24. September 2018

Unwirksamkeit von Kreditkartenabrechnungen bei Online-Glücksspielen

Wer eine Zahlung mit einer Kreditkarte (Mastercard/Visacard) leistet, ist gegenüber dem Kreditkartenemittenten zum Ausgleich des hierdurch entstehenden negativen Kreditkartensaldos verpflichtet. Etwas anderes gilt jedoch, wenn es sich um Zahlungen für unerlaubtes Online-Glücksspiel gehandelt hat. Wer sein negatives Kreditkartensaldo bereits ausgeglichen hat, der sollte die Zahlungen zurückverlangen. Mehr dazu erfahren Sie hier.

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06. September 2018

Verbraucher-Update: PayPal-Zahlungen für Online-Glücksspiel

Heutzutage kann man bei Online-Einkäufen nahezu überall mittels PayPal bezahlen. Leider gilt das auch für das illegale Online-Glücksspiel. Verbraucher, die per PayPal Zahlungen an Online-Casinos vorgenommen haben, können jedoch die Lastschrift seitens PayPal rückgängig machen. Inzwischen leitet PayPal aber vermehrt gerichtliche Mahnverfahren ein, um die Forderungen gegenüber Verbrauchern durchzusetzen. Auch wenn PayPal das Geld wegen der Illegalität des Online-Glücksspiels gar nicht zusteht! Wie Verbraucher sich wehren können, erfahren Sie hier.

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24. August 2018

Schlechte Karten für Banken bei Kreditkartenzahlungen für Onlineglücksspiel

Trotz des gesetzlichen Verbots seit 2008 ist die Teilnahme am illegalen Onlineglücksspiel in Deutschland nach wie vor „kinderleicht“. Nach unserer Praxiserfahrung führt dies häufig zu Spielsucht und folglich zu einer hohen Verschuldung bis hin zur Existenzbedrohung. Tatsächlich verstoßen jedoch die Banken bei der Mitwirkung an Zahlungen im Zusammenhang mit Online-Glücksspielen gegen geltendes Recht. So können sich Verbraucher ihr verspieltes Geld von der Bank zurückholen. Erfahren Sie hier mehr dazu.

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06. August 2018

Verbraucher können Pauschalgebühr für Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung zurückverlangen

Das Landgericht Dortmund und das Landgericht München I haben jeweils entschieden, dass die von zwei Banken verwendeten Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur pauschalen Vergütung der Berechnung einer Vorfälligkeitsentschädigung nichtig sind. Zahlungen, die aufgrund einer nichtigen Allgemeinen Geschäftsbedingung der Bank erfolgt sind, kann der Verbraucher zurückverlangen. Was Betroffene nun tun sollten, erfahren Sie hier.

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30. Juli 2018

Kleinkredite: Kostenfalle Restschuldversicherung

Ein lukratives Geschäft: Bei Ratenkrediten verkaufen Banken dem Kreditnehmer häufig eine Versicherung, die einspringt, wenn er die Raten nicht mehr zahlen kann, z. B. wegen Arbeitslosigkeit, Krankheit oder Tod. Diese Versicherungen treiben die Kosten für Ratenkredite meist unnötig in die Höhe und bringen der Bank eine üppige Provision vom Versicherer ein. Dem will die Politik nun einen Riegel vorschieben. Guido Lenné, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, erklärt, was Sie als Verbraucher darüber wissen müssen.

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27. Juli 2018

P&R Insolvenz: Anleger müssen um ihr Geld fürchten - Infopaket anfordern

Die Grünwalder Anlagefirma P&R ist insolvent. Die Gruppe hatte mehrere Milliarden Euro von ihren Anlegern eingesammelt. Etwa 54.000 Kunden müssen nun um ihr Geld bangen. Ab sofort können Forderungen zur Insolvenztabelle angemeldet werden.

Lesen Sie hier, was Sie jetzt tun sollten.

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