Aktuelles aus der Anwaltskanzlei Lenné

27. Dezember 2016

Klagen des Insolvenzverwalters: S & K Real Estate Value Added Fondsgesellschaft mbH & Co. KG

Dr. Achim Ahrendt hat in seiner Funktion als Insolvenzverwalter der S&K Real Estate Value Added Fondsgesellschaft mbH & Co. KG erste Klagen gegen die Gesellschafter eingereicht, die in der Vergangenheit Auszahlungen erhalten haben. Der Insolvenzverwalter lässt sich vertreten durch die Rechtsanwälte der LATHAM & WATKINS LLP, Warburgstraße 50, Hamburg. Wir vertreten schon jetzt über 50 geschädigte Gesellschafter. Es gibt derzeit verschiedene Argumente gegen die behaupteten Ansprüche.

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21. Dezember 2016

Kündigung von Bausparverträgen durch die Bausparkassen

Aufgrund der anhaltenden Niedrigzinsphase sind einige Bausparkassen dazu übergegangen, ältere Bausparverträge zu kündigen. Der Grund liegt in der attraktiven Verzinsung der Bausparverträge. Viele Bausparer rufen das Bauspardarlehen daher nicht ab, sondern lassen das ersparte Kapital gut verzinst auf dem Bausparkonto liegen.

Eine unangenehme Situation für die Bausparkasse, denn der vertraglich vereinbarte Zinssatz steht nicht mehr im Verhältnis zu den aktuell am Kapitalmarkt zu erwirtschaftenden Beträgen. Die Bausparkassen versuchen daher sich von den hochverzinsten Altverträgen zu trennen und erklären die Kündigung.  Das geht nach unserer Auffassung nicht.

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15. Dezember 2016

Achtung Verbraucherfalle Teil II - „0“-Prozent-Finanzierung als Rahmen- oder Kreditkartenvertrag

Mit unserem Artikel vom 07.11.2016 haben wir auf die Gefahren der „0“-Prozent-Finanzierung aufmerksam gemacht. Aber gerade in der Weihnachtszeit ist für machen die „0“-Prozent-Finanzierung des Weihnachtsgeschenks schon fest eingeplant. Wer nun wegen eines bereits bestehenden Rahmen- oder Kreditkartenvertrags keine weitere „0“-Prozent-Finanzierung mehr erhalten kann, sollte es dennoch vermeiden, den eingeräumten Kreditrahmen in Anspruch zu nehmen. In der Regel ist die Inanspruchnahme des Kreditrahmens mit hohen Kosten verbunden.

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11. Dezember 2016

Das "ewige Widerrufsrecht" - gibt´s das noch?

Die Banken haben gute Lobbyarbeit geleistet. Der Gesetzgeber hat das Widerrufsrecht für Immobiliardarlehensverträge zum 21.06.2016 befristet. Durch die zahlreichen Presseberichte hierzu ist teilweise der falsche Eindruck entstanden, dass es nun kein "ewiges Widerrufsrecht" mehr gibt.

Die Frist 21.06. gilt allerdings nur für solche Immobiliardarlehensverträge, die in dem Zeitraum vom 01.11.2002 bis zum 10.06.2010 abgeschlossen wurden. Für die ab dem 11.06.2010 abgeschlossenen Darlehensverträge ist es dagegen bei dem "ewigen Widerrufsrecht" geblieben, wenn die Banken die Verbraucher über das Widerrufsrecht  nicht ordnungsgemäß belehrt haben. Sind die seit dem 10.06.2010 erteilten Widerrufsinformationen fehlerhaft?

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29. November 2016

Deutsche Bank im Prozess zu spät dran

In einem von der Anwaltskanzlei Lenné geführten Verfahren wurde ein Fristverlängerungsgesuch der Deutschen Bank Privat und Geschäftskunden AG zur Erwiderung auf unsere Klage durch das Landgericht Frankfurt am Main als verspätet zurückgewiesen. Warum?

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28. November 2016

Erneut BGH-Entscheidung zu Widerrufsfällen

In seinem jetzt veröffentlichten Urteil vom 11.10.2016 hat sich der Bundesgerichtshof (BGH) erneut mit einem Widerrufsfall befasst (Az. XI ZR 482/15). Mit dieser Entscheidung beendet der BGH nach den bereits verbraucherfreundlichen Urteilen vom 12.07.2016 (wir berichteten) erneut eine Reihe von Streitfragen.

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13. November 2016

Barclays Bank lässt gegen sich ein Versäumnisurteil ergehen und zahlt

In einem von uns geführten Klageverfahren wollte sich die Barclays Bank nicht gegen unsere Klage verteidigen und ließ gegen sich ein Versäumnisurteil ergehen. Außergerichtlich hatte die Barclays Bank die Forderung unseres Mandanten noch zurückgewiesen. Nach dem Erlass des Versäumnisurteils hatte die Bank die Möglichkeit gegen das Versäumnisurteil Einspruch einzulegen und das Klageverfahren weiter zu betreiben. Die Barclays Bank legte aber keinen Einspruch ein und zahlte die Klageforderung an unseren Mandant aus. Worum ging es bei der Klage?

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11. November 2016

Targobank gibt auf: Revision wegen Individualbeitrag zurückgenommen

Der Bankrechtssenat des Bundesgerichtshofs hat den für den 22.11.2016 angekündigten Verhandlungstermin mit der Targobank, in der es um die Erhebung eines "einmaligen laufzeitunabhängigen Individualbeitrags" in einem Verbraucherdarlehensvertrag ging, aufgehoben. Die Targobank hat die Revision zurückgenommen. Damit ist das Berufungsurteil des Landgerichts Mönchengladbach rechtskräftig. Wie Sie jetzt Ihr Geld zurückholen können, erfahren Sie, wenn Sie

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