Uns erreichen derzeit viele Anfragen von Bankkunden, die Ende des letzten Jahres mitbekommen haben, dass sie aus Darlehensverträgen, die jünger als 10 Jahre sind, noch die zu Unrecht vereinnahmten Bearbeitungsgebühren ersetzt bekommen können. Oft behaupten Banken jetzt, die Erstattungsansprüche seien verjährt, weil sich der Kunde nicht rechtzeitig gemeldet hätte. Sind damit wirklich alle Ansprüche weg? Das muss nicht in jedem Fall so sein. Wir sehen 2 Möglichkeiten, wie Mandanten einen Großteil der gezahlten Bearbeitungsgebühr doch noch zurückerstattet bekommen können oder sogar mehr. Wie funktioniert das?
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