In einem von uns geführten Verfahren hat das Amtsgericht Bonn am 30.10.2012 die Postbank AG verurteilt eine Kreditbearbeitungsgebühr von immerhin 1.200 € zu erstatten.
Der Kreditvertrag wurde erst im März 2012 geschlossen. Außerdem verurteilte das Gericht die Postbank zur Zahlung von Anwaltskosten und Zinsen auf die Bearbeitungsgebühr.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Postbank kann noch bis Anfang Dezember Berufung gegen das erstinstanzliche Urteil einlegen. Dann müsste sich das Landgericht Bonn mit dem Rechtsstreit befassen.
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