Amtsgericht Seligenstadt verurteilt Sparkasse Langen-Seligenstadt wegen Kreditgebühr
In einem von uns geführten Prozess hat das Amtsgericht Seligenstadt am 21.06.2013 die Sparkasse Langen-Seligenstadt verurteilt eine Kreditbearbeitungsgebühr zu erstatten.
Ferner wurde die beklagte Sparkasse verurteilt, die Bearbeitungsgebühr mit 4 % zu verzinsen. Außerdem muss der Kredit neu berechnet werden und ein neuer Zahlungsplan aufgestellt werden.
Auch muss die Beklagte Anwalts- und Gerichtskosten übernehmen.
Die Einrede der Verjährung griff nach Ansicht des Gerichts nicht, weil die Klageerhebung lange unzumutbar gewesen sei.
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Guido Lenné
Rechtsanwalt aus der Anwaltskanzlei Lenné.
Rechtsanwalt Lenné ist auch Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.
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