08. Dezember 2023

Anwaltskanzlei Lenné im Express: Strafverfahren wegen Einfuhr von Rauschmitteln

Am 07.12.2023 berichtete der Express über einen Fall, den unsere Anwältin Ulrike Frentzen verhandelte. Angeklagt war eine junge Frau, deren Mutter ihr aus Nigeria ein Paket mit 35 Kilo des Rauschmittels Khat geschickt hatte.

Khat – ein wenig bekanntes Rauschmittel

Dabei handelt es sich um ein Rauschgift, das hierzulande kaum bekannt ist. Die Pflanze aus Ostafrika wird dort zur Bekämpfung von Müdigkeit und zur Steigerung der Leistungsfähigkeit genutzt. Dazu werden die Blätter des blühenden Strauches gepflückt und gekaut. Der Wirkstoff Cathinon gelangt über die Schleimhäute in den Organismus. In der Wirkung ist Khat vergleichbar mit Amphetamin. Zwar ist es nicht so stark und die Wirkung hält nur kurz an, dennoch unterliegt es in Deutschland dem Betäubungsmittelgesetz. Das heißt, es darf weder eingeführt noch gehandelt werden. Allerdings kommt es nur selten zur Anklage, weil der Wirkstoff oft gering ist. Auf dem Schwarzmarkt wird das Khat bei 60 € pro Kilogramm gehandelt.

Freispruch in erster Instanz

Nicht so in diesem Fall. Der Zoll hatte das Paket aus Nigeria mit den 35 Kilogramm Khat am Flughafen abgefangen und die junge Frau wurde angeklagt. Der Fall wurde zunächst vor dem Amtsgericht verhandelt, wo ein Freispruch erwirkt wurde. Doch die Staatsanwaltschaft legte gegen das Urteil Berufung ein, sodass der Fall schließlich vor das Landgericht kam. Hintergrund: Auch der Ehemann der Angeklagten hatte ein Paket mit Khat erhalten, hier waren es 25 Kilogramm. Auch in diesem Fall kam es zum Strafverfahren und der Ehemann musste 500 € zahlen.

Verfahren wird eingestellt

Vor dem Landgericht gab die Angeklagte u.a. an, nicht gewusst zu haben, was sich in den Paketen befand. Ihre Erklärung, sie hätte den Inhalt der Pakete lediglich bei einem Dritten abgeben sollen, den die Polizei jedoch unter der angegebenen Adresse nicht ausfindig machen konnte, hielt das Gericht für wenig glaubwürdig. Dennoch konnten wir eine Einstellung des Verfahrens erreichen. Die Mandantin musste lediglich 600 € zahlen.

In unserer Kanzlei vertreten wir unsere Mandanten auch im Strafrecht. Wenn Sie Betroffener eines Ermittlungsverfahrens sind, ist es wichtig, dass Sie Ihre Rechte kennen, um sich bestmöglich verteidigen zu können. Dabei unterstützen wir Sie gerne. Vereinbaren Sie dazu einfach einen Termin für eine Erstberatung.

von Ulrike Frentzen
Ulrike Frentzen

Angestellte Rechtsanwältin, Fachanwältin für Strafrecht

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