27. Oktober 2023

Anwaltskanzlei Lenné im KStA: Ermittlungen gegen Käufer illegaler Sky-Zugänge

Ein Sky-Abo ist teuer, vor allem für Sportbegeisterte. Allein das Bundesligapaket kostet 25 € pro Monat. Ein Fernseh-Abo für Privatpersonen kann sich auf bis zu 60 € pro Monat belaufen. Kein Wunder also, dass viele Kunden freudig auf das Angebot eines Anbieters in Leverkusen-Opladen eingegangen sind, günstige Zugänge zu Sky-Abos zu erwerben. Da es sich dabei aber um illegale Zugänge handelte und das Geschäft inzwischen aufgeflogen ist, kommen auf die Kunden jetzt deutlich höhere Kosten zu. Denn inzwischen ermittelt die Staatsanwaltschaft gegen die Abnehmer. Viele Betroffene haben sich mittlerweile an die Anwaltskanzlei Lenné gewandt.

Ermittlungen gegen Kunden wegen Verdachts der Geldwäsche

Das Geschäft selbst ist inzwischen geschlossen, die Betreiber wegen Verstößen gegen das Urheberrecht zu einer Freiheitsstrafe verurteilt, die allerdings zur Bewährung ausgesetzt wurde. Seitdem ermittelt die Staatsanwaltschaft Köln wegen „Verdachts der Geldwäsche“ gegen die Kunden, die in dem Geschäft illegale Sky-Zugänge gekauft haben. Auf den Tatbestand der Geldwäsche kann eine Haftstrafe von bis zu fünf Jahren drohen.

Für Betroffene gibt es jedoch einen Lichtblick. Da die rechtliche Einordnung teilweise umstritten ist, bietet die Staatsanwaltschaft den Beschuldigten eine Geldstrafe in Höhe von 500 € an, wenn sie die Tat zugeben. Damit würde das Verfahren dann vorläufig eingestellt. Schätzungsweise dürften rund 600 Kunden des Opladener Geschäfts in den Fokus der Ermittler gerückt sein.

Wie sollten sich Betroffene verhalten?

Wie sich Beschuldigte am besten verhalten sollten, das erfragte der Kölner Stadtanzeiger jetzt bei der Anwaltskanzlei Lenné. Denn bei uns haben sich bereits viele Betroffene gemeldet und Hilfe geholt. Wir raten allen, die eine schriftliche Beschuldigtenanhörung erhalten haben, zunächst einmal Ruhe zu bewahren und sich unverzüglich anwaltliche Beratung einzuholen – und zwar bevor sie zu dem Tatvorwurf Stellung nehmen. Der Anwalt sollte dann Akteneinsicht nehmen, um angemessen reagieren zu können.

Wenn auch Sie von den Behörden angeschrieben und der Geldwäsche beschuldigt wurden, stehen wir Ihnen gerne zur Seite. Vereinbaren Sie einfach einen Termin für eine kostenlose Erstberatung. Den Artikel im Kölner Stadtanzeiger finden Sie hier.

Claudia Lenné
Claudia Lenné

Rechtsanwältin aus der Anwaltskanzlei Lenné.
Rechtsanwältin Lenné ist auch Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht.

Wir helfen Ihnen gerne! Kontaktieren Sie uns. Oder vereinbaren Sie hier online einen Termin für eine telefonische kostenfreie Erstberatung.

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