24. April 2015

Argentinien wehrt sich trotz unseres Erfolges vor dem BGH weiter

In einem von uns begleiteten Prozess über die Rückzahlung argentinischer Anleihe-Schulden, in welchem der Bundesgerichtshof in Karlsruhe am 24.02.2015 zu Gunsten unseres Mandanten entschieden hat, wehrt sich die Republik Argentinien weiter und hat über ihre Anwälte eine Anhörungsrüge vor dem Bundesgerichtshof erhoben.

Argentinien bemängelt im Wesentlichen, dass sich der BGH nicht mit allen vorgetragenen Argumenten auseinandergesetzt habe und behauptet einen allgemeinen völkerrechtlichen Rechtsgrundsatz, wonach sämtliche Gläubiger sich einer Gläubigermehrheit zu fügen hätte. Dies ist nach unserer Auffassung jedoch falsch, wie sich an den sog. „Collective Action Clauses“ zeigt, für die es keine Notwendigkeit gäbe, hätte die Republik Argentinien mit ihrer Auffassung recht.

Rechtsanwalt Lenné: "Wir gehen davon aus, dass der Bundesgerichtshof die Anhörungsrüge zurückweisen wird."

Anschließend wird sich wohl auch das Bundesverfassungsgericht mit dem Fall befassen müssen, da eine erhobene Anhörungsrüge typischerweise der Vorbereitung einer Verfassungsbeschwerde dient. Nach unserer Auffassung wird Argentinien den Rechtsstreit jedoch auch vor dem Bundesverfassungsgericht verlieren.

Guido Lenné
Guido Lenné

Rechtsanwalt aus der Anwaltskanzlei Lenné.
Rechtsanwalt Lenné ist auch Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.

Wir helfen Ihnen gerne! Kontaktieren Sie uns. Oder vereinbaren Sie hier online einen Termin für eine telefonische kostenfreie Erstberatung.

0/5 Sterne (0 Stimmen)

Zurück

Navigation öffnen Schließen E-Mail Telefon Suche Online-Terminvereinbarung Mehr lesen