22. Februar 2016

Beim Verkehrsunfall immer zum Anwalt!

Winterzeit ist Unfallzeit. Auch wenn der Winter dieses Jahr etwas milder ausfällt, sind Unfälle dennoch schnell passiert. Nässe und Dunkelheit sorgen für schlechte Sichtverhältnisse und schon ist einem jemand reingefahren. Wir hoffen natürlich, dass Sie unfallfrei durch den Verkehr kommen. Am besten ist jedoch, wenn Sie sich schon vorher klarmachen, was bei einem Unfall zu tun ist.

Der Unfallgegner ist nett, entschuldigt sich bei Ihnen, gibt Ihnen sein Versicherungskärtchen und bittet, dass ganze doch ohne Polizei zu regeln.

So schwer es fällt, raten wir dennoch dazu in dieser Situation die Polizei zu rufen, damit diese den Unfall aufnimmt. Denn immer wieder kommt es leider vor, dass der reumütige Unfallverursacher gegenüber seiner Versicherung behauptet, dass Sie am Unfall Schuld sind.
Die Polizei dient hier nicht in erster Linie dazu, den Unfallgegner zu bestrafen, sondern die Beweise festzuhalten und wenn möglich die Schuld festzustellen.

Eine klare Unfallmitteilung der Polizei, die den Unfallverursacher feststellt, sorgt für eine schnellstmögliche Regulierung.

Kann die Polizei die Schuld am Unfall nicht klären, sollten Sie sich ohnehin immer mit einem Anwalt in Verbindung setzen, da davon ausgegangen werden muss, dass die Angelegenheit in einem Rechtsstreit endet.

Doch auch, wenn die Polizei die Unfallverursachung klar festgestellt hat, sollten Sie immer einen Anwalt mit der Regulierung beauftragen. Denn wenn Sie ohne Anwalt mit der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers Kontakt aufnehmen, besteht immer die Gefahr, dass Sie nicht alle Ihnen zustehenden Ansprüche erhalten.

Gerade hinsichtlich Nutzungsersatz, Wertminderung und Kostenpauschale zahlen die Versicherungen in der Regel nichts, was nicht ausdrücklich geltend gemacht wurde. Große Probleme gibt es auch, wenn Sie bei dem Unfall verletzt wurden, weil die Versicherungen natürlich angehalten sind, so wenig Schmerzensgeld wie möglich zu zahlen.

Auch ansonsten kann es selbst bei klaren Verkehrsunfällen immer wieder zu Streitigkeiten zwischen Ihnen und der Versicherung um Schadenspositionen kommen, welche oft bei Einschaltung eines Anwalts von Anfang an vermieden werden können.

Sie wollen doch lieber die Regulierung selbst mit der Versicherung vornehmen, weil Ihnen ein Anwalt zu teuer ist?
Hier denken Sie falsch. Die Kosten des Rechtsanwalts muss die Versicherung des Unfallverursachers als weitere Schadensposition tragen, so dass regelmäßig die Beauftragung eines Anwalts für Sie kostenlos ist.

Somit lässt sich festhalten: Bei Verkehrsunfall immer zum Anwalt!

Sollten Sie also einen Unfall gehabt haben, helfen wir Ihnen gerne bei der Regulierung. Da wir als moderne Kanzlei viel über Telefon und Email korrespondieren, können wir die Ansprüche unserer Mandanten aus ganz Deutschland geltend machen. Einfach anrufen und Termin vereinbaren.

Dominik Fammler
Dominik Fammler

Rechtsanwalt aus der Anwaltskanzlei Lenné.
Rechtsanwalt Dominik Fammler ist auch Fachanwalt für Verkehrsrecht.

Wir helfen Ihnen gerne! Kontaktieren Sie uns. Oder vereinbaren Sie hier online einen Termin für eine telefonische kostenfreie Erstberatung.

5/5 Sterne (2 Stimmen)

Zurück

Navigation öffnen Schließen E-Mail Telefon Suche Online-Terminvereinbarung Mehr lesen