19. Februar 2021

Betrug im großen Stil: Hat die GPG Anleger bewusst getäuscht?

Renditen von 10 bis 15 Prozent versprach die German Property Group (GPG) mit ihrem Investitionsmodell in denkmalgeschützte Gebäude in Deutschland. Anleger aus zahlreichen Ländern waren überzeugt von dem Konzept und investierten. Das Unternehmen sollte mit den Geldern Altbauten zu günstigen Steuerkonditionen erwerben, sanieren und anschließend vermieten. Hohe Zinsen bestätigten zunächst das Erfolgskonzept. Doch 2018 blieben erstmals die Zahlungen an die Anleger aus.

Im Juli 2020 meldete die GPG dann Insolvenz an. Und inzwischen besteht der Verdacht des vorsätzlichen Betrugs – in Milliardenhöhe. Die Staatsanwaltschaft Hannover ermittelt gegen Charles Smethurst, den Chef der GPG, und seine Geschäftspartner. Ihnen wird Anlagebetrug, Untreue und illegales Betreiben eines Bankengeschäfts vorgeworfen.

Wie viele Investoren von dem Betrug betroffen sind, ist noch nicht klar. Allein in Großbritannien haben sich etwa 1.600 Anleger zusammengetan, um Smethurst und die deutschen Behörden zur Verantwortung zu ziehen. Nach längerem Schweigen soll sich Charles Smethurst Mitte Dezember 2020 endlich geäußert und gegenüber der Staatsanwaltschaft eingeräumt haben, dass er die Anleger getäuscht habe.

Missstände gegenüber Anlegern verschwiegen

In seiner Stellungnahme soll Smethurst zugegeben haben, dass er und seine Geschäftspartner sich der Missstände im Unternehmen bewusst waren. Und doch haben sie weiterhin Kapital im Wert von 100 Millionen Euro von den Anlegern angenommen.

Ende 2018 hatte die GPG Verbindlichkeiten im Wert von 1 Milliarde Euro. Das investierte Kapital der Anleger belief sich auf 800 Millionen Euro. Doch der Wert der Immobilien, die die Investitionen absichern sollten, betrug lediglich 700 Millionen Euro. Die GPG hätte in dieser Lage gar keine Investments mehr annehmen dürfen, wie Smethurst inzwischen selber zugegeben haben soll. Die Sicherheiten, die in den Grundbüchern der Immobilien zugunsten der Anleger eingetragen waren, reichten nicht mehr aus, um alle Investitionen abzusichern. Dessen waren sich Smethurst und seine Geschäftspartner scheinbar bewusst, haben die Investoren jedoch darüber getäuscht und die Missstände verschwiegen.

Vorsätzlicher Betrug?

Medienberichten zufolge gibt es Vermutungen aus den Reihen der Anleger, dass die Probleme keineswegs erst 2018 angefangen hätten. So soll vielen Investoren beispielsweise schon Jahre vorher nicht bekannt gewesen sein, welche Immobilien die Grundschuld für ihr Darlehen trugen. Es wird inzwischen gemutmaßt, dass es bei dem Geschäftsmodell von Anfang an um Betrug ging.

Der erste Insolvenzverwalter Gerrit Hölzle soll schon frühzeitig einen systemischen Betrug vermutet haben. Den Medien gegenüber gab er an, dass die im Sommer 2020 vorliegenden Erkenntnisse bereits auf ein Schneeballsystem hingedeutet haben. Zu dem Zeitpunkt soll die GPG gerade mal über eine Liquidität von weniger als 200.000 Euro verfügt haben. Und das Immobilien-Portfolio der Gesellschaft habe bis auf einzelne wertvolle Altbauten in erster Linie „nahezu wertlose Äcker“ umfasst.

Für einen vorsätzlichen Betrug spricht auch die Tatsache, dass die circa 200 Firmen der GPG-Gruppe scheinbar keine ordentlichen Abläufe aufwiesen. So ergaben Recherchen verschiedener Medien im Bilanzregister, dass 700 Jahresabschlüsse im Firmengeflecht der GPG fehlten. Scheinbar hatte die Muttergesellschaft seit 2014 keine Bilanzen mehr vorgelegt.

Immer wieder fallen Anleger Schneeballsystemen und anderen Betrugsmaschen zum Opfer. In unserer Kanzlei stehen wir den Geschädigten zur Seite und kämpfen dafür, möglichst große Teile der investierten Gelder zu retten – vor allem im Insolvenzfall haben es Anleger ohne anwaltliche Unterstützung oft schwer, ihre Ansprüche effektiv geltend zu machen. Gerne beraten wir Sie hierzu im Rahmen eines kostenlosen Erstgesprächs.

Guido Lenné
Guido Lenné

Rechtsanwalt aus der Anwaltskanzlei Lenné.
Rechtsanwalt Lenné ist auch Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.

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