11. Juni 2021

BGH: Gebührenerhöhung bei Banken unzulässig – Kunden dürfen Rückzahlung verlangen

Das Urteil des Bundesgerichtshofs zu Gebührenerhöhungen bei Banken vom 27. April 2021 (Az.: XI ZR 26/20) sorgte für Unruhe in der Finanzbranche. In seinem Urteil hatte der BGH erklärt, dass das Vorgehen von Banken, ihren Kunden weitreichende Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen per Mail oder Brief anzukündigen und dann deren Stillschweigen als Zustimmung zu werten, unzulässig sei. Man spricht hier von der sogenannten Zustimmungsfiktion. Bei zahlreichen Banken gingen daraufhin seitens der Kunden Geld-Rückforderungen zu früheren Gebührenerhöhungen ein.

In dem betreffenden Fall ging es eigentlich um einen Streit zwischen der Postbank und der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV). Doch der Bundesgerichtshof begnügte sich nicht mit einem Einzelurteil, sondern weitete seine Entscheidung auf sämtliche Finanzinstitute aus.

BGH: Klausel zur stillschweigenden Zustimmung ist unwirksam

Der BGH hatte bestimmte Klauseln für unwirksam erklärt, gemäß derer die Kunden Änderungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht ausdrücklich zustimmen müssen. Das gehe nach Auffassung der Richter so pauschal nicht.

Da aber die Begründung für dieses bedeutsame Urteil des Bundesgerichtshofs noch ausstand, war noch nicht mit Sicherheit abzuschätzen, wie weitreichend die Konsequenzen für die Banken sein würden. So war beispielsweise nicht klar, ob sich der Beschluss nur auf Kontoführungsgebühren oder auch auf Depotgebühren oder Kreditkartenentgelte bezieht. Diese Frage ist nicht nur für Banken relevant, sondern auch für andere Finanzunternehmen, die ihre AGB auf vergleichbare Weise ändern, z. B. Versicherungen.

Einige Banken reagierten schnell auf das Urteil. So hatte die Comdirect, eine Tochtergesellschaft der Commerzbank, ihre für Anfang Mai geplante Einführung neuer Kontomodelle zunächst ausgesetzt, die eine Preiserhöhung vorsahen. Auch andere Banken wie die Sparkasse Köln-Bonn oder die PSD Bank Nord hatten ihre Gebührenerhöhung erstmal auf Eis gelegt.

Nach Urteilsbegründung: unrechtmäßig erhobene Gebühren können zurückgefordert werden

Inzwischen hat der BGH seine Entscheidung hinsichtlich der AGB-Änderungen detailliert begründet und es bleibt dabei: Die Klausel, wonach Stillschweigen als Zustimmung der geänderten AGB und Gebühren gewertet wird, ist ungültig. Und die Kunden können bereits zu viel gezahlte Gebühren zurückfordern.

Das heißt, die Banken dürfen sich auch in Bezug auf frühere Gebührenerhöhungen nicht auf eine solche Klausel berufen. Verlangt ein Bankkunde zu viel gezahlte Entgelte zurück, muss das Finanzinstitut der Forderung nachkommen – vorausgesetzt, die Entgelterhöhung ist noch nicht verjährt. Das ist allerdings erst nach drei Jahren ab Zugang der Änderungen der Fall. Damit können Kunden also auch noch unzulässigerweise erhobene Gebühren aus 2018 zurückfordern. Viele Banken und Sparkassen müssen nun wahrscheinlich massive Rückstelllungen bilden, da mit einer Welle von Erstattungsforderungen unrechtmäßig eingeführter und erhöhter Entgelte zu rechnen ist.

In unserer Kanzlei haben wir unsere Mandanten in zahllosen Fällen gegen Finanz- und Kreditinstitute vertreten, um ihre Ansprüche, die sich aus unzulässigen Klauseln in den AGB der Banken ergeben, durchzusetzen. Wenn auch Sie zu viel gezahlte Gebühren von ihrer Bank zurückfordern möchten, beraten und vertreten wir Sie gerne. Vereinbaren Sie hierzu einfach einen Termin für eine kostenlose Erstberatung.

Guido Lenné
Guido Lenné

Rechtsanwalt aus der Anwaltskanzlei Lenné.
Rechtsanwalt Lenné ist auch Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.

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