20. Februar 2024

Guido Lenné im WDR: geprellte Kunden der insolventen dressforless GmbH

Der Online-Shop dressforless bietet Designerkleidung zu günstigen Preisen. Wer dort allerdings vor dem 22.12.2023 Kleidung bestellt und wieder zurückschickt hat, der erlebte eine böse Überraschung. Denn die erwartete Erstattung des Kaufpreises erfolgte nicht. Damit war also das Geld genauso weg wie die Ware. Wie kann das sein, fragten sich unzählige frustrierte Kunden. In einer aktuellen Sendung geht auch die WDR Servicezeit dieser Frage auf den Grund.

Die Antwort: dressforless ist pleite und steckt in einem vorläufigen Insolvenzverfahren. Der Online-Shop ist Teil des unübersichtlichen Firmenimperiums Signa Holding von René Benko, zu dem beispielsweise auch Galeria Kaufhof, SportScheck und Karstadt gehören. Mehr als 1.000 Einzelgesellschaften gehören zur Signa Holding und die ist pleite. Auch die Tochtergesellschaften sind inzwischen insolvent, bleiben aber weiter aktiv.

Schlechtes Timing: Bestellungen vor dem 22. Dezember 2023 fallen durchs Netz

Kunden wie jene, über die der WDR berichtet, haben zu einem ungünstigen Zeitpunkt bei dressforless bestellt, nämlich als das Unternehmen bereits pleite war, es aber noch kein vorläufiges Insolvenzverfahren gab. Konkret geht es um Bestellungen, die vor dem 22.12.2023, nämlich dem Stichtag der Insolvenz, aufgegeben und bezahlt wurden. Denn auch wenn die Ware zurückgeschickt wurde, gab es kein Geld zurück.

Kann das wirklich sein, wollte der WDR wissen und fragte bei Guido Lenné, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, nach. Der hat leider keine guten Nachrichten für die geprellten Kunden, denn rechtlich ist das Geld tatsächlich zunächst weg. Den Geschädigten bliebe jetzt nur das Mittel, sich als Teilnehmer am Insolvenzverfahren zu beteiligen. Und das könne dauern, so Lenné.

Geschädigte müssen Ansprüche im Insolvenzverfahren anmelden

Die durchschnittliche Insolvenzquote – also der Anteil des ursprünglichen Anspruches der Gläubiger, den sie nach Abschluss des Insolvenzverfahrens erhalten – liegt bei gerade mal 6,1 % des Warenwerts. Was hätten die Kunden anders machen können, fragen diese sich jetzt. Denn zu dem Zeitpunkt gab es keine Informationen, die sie von einer Bestellung abgehalten hätten. Das bestätigt auch Guido Lenné: „Realistische Möglichkeiten, sich zu schützen, gibt es hier kaum, muss man leider sagen.“ Online-Bestellungen wären in dieser Hinsicht wie eine Blackbox, weil man nie genau wüsste, mit wem man es wirklich zu tun habe und wie gut oder schlecht das Unternehmen aufgestellt sei, so der Leverkusener Anwalt.

Der WDR forschte nach, ob die insolventen Signa-Unternehmen denn wenigstens mittlerweile transparent kommunizieren. Online-Bestellungen bei fahrrad.de, SportScheck und dressforless funktionieren wie gewohnt. Bei keinem der drei Anbieter gibt es einen aktiven Hinweis auf die Insolvenz. Bei dressforless findet sich nach langem Suchen auf der Website ganz unten ein Hinweis des Insolvenzverwalters, in dem es heißt, dass Retouren bearbeitet und Gutschriften erstellt würden. Bei fahrrad.de wird man bei der Suche nach dem Stichwort „Insolvenz“ auf den Pressebereich weitergeleitet, wo es einen Artikel zu dem Thema gibt. Daraus geht hervor, dass Retouren wieder verlässlich bearbeitet würden. Bei Reparaturen und Reklamationen könne es jedoch noch zu Einschränkungen kommen.

Wie können sich Kunden schützen?

Guido Lenné warnt die Verbraucher jedoch. Nur weil jetzt ein Insolvenzverfahren liefe, hieße das nicht, dass man bedenkenlos bestellen bzw. retournieren könne. Man müsse in solchen Fällen immer mit Einschränkungen in Bezug auf Service, Reklamationsbereitschaft oder Bearbeitungszeiten rechnen. So sicher, wie die Unternehmen vorgeben, sei man als Kunde leider nicht, so Lenné.

Wer dennoch bestellen möchte, sollte zumindest auf die gewählte Zahlungsart achten. So kann man bei Kauf auf Rechnung die Ware zunächst anprobieren und erst bezahlen, wenn man diese auch behalten möchte. Diese Option wird in Online-Shops allerdings immer seltener angeboten. Alternativ bieten Zahlungsanbieter wie PayPal, Klarna oder Riverty einen Käuferschutz an. Allerdings bestätigt lediglich Klarna, dass der Käuferschutz auch bei Insolvenzen greift.

Ein weiterer Tipp: die Ware einfach behalten. Kunden, die die Kleidung bereits zurückgeschickt haben, nützt dieser Hinweis allerdings nicht mehr viel. Diese können jetzt nur noch darauf hoffen, einen Teil ihres Verlustes im Zuge des Insolvenzverfahrens erstattet zu bekommen. Guido Lenné unterstützt Geschädigte dabei, ihre Ansprüche geltend zu machen, denn das ist nicht immer ganz so einfach. Wenn auch Sie von einem insolventen Unternehmen noch Geld zu bekommen haben, berät Guido Lenné Sie gerne im Zuge eines kostenlosen Erstgesprächs. Den vollständigen WDR-Beitrag können Sie sich hier ansehen.

Guido Lenné
Guido Lenné

Rechtsanwalt aus der Anwaltskanzlei Lenné.
Rechtsanwalt Lenné ist auch Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.

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