08. März 2019

Guido Lenné im WDR: nach Trennung nicht aus Kreditvertrag rausgekommen

Eine Trennung bringt meistens einen wahren Papierkrieg mit sich. Die Güter müssen getrennt, Verträge neu aufgesetzt und für vieles eine neue Regelung gefunden werden. Was aber tun, wenn man als Expartner nicht aus dem gemeinsamen Kreditvertrag rauskommt? So geschehen in diesem Fall, der Thema eines aktuellen Beitrags der WDR Servicezeit ist.

Die Postbank als Darlehensgeber entließ die Exfrau nicht aus dem gemeinsamen Bausparvertrag. Dabei hatte sie sich schon längst mit ihrem frühren Ehemann geeinigt: Er wollte ihre Schuldhaft aus dem Kredit übernehmen. Dabei geht es um die sogenannte Schuldhaftentlassung. Eigentlich kein Problem. Es müsste dafür noch nicht einmal ein neuer Darlehensvertrag geschlossen werden, da der verbleibende Kreditnehmer bereits der gesamtschuldnerisch haftende Darlehensnehmer ist.

Auf mehrfache Anfragen bei der Postbank seitens der Exfrau zu ihrer Schuldhaftentlassung gab es keine Reaktion. So zahlt sie weiter für den Bausparvertrag für eine Immobilie, die von ihr gar nicht genutzt wird, sondern in die ihr geschiedener Ehepartner eingezogen ist und die auch von ihm finanziert wird. Was also tun?

„So ohne Weiteres können die Banken die Entlassung nicht verweigern“, so Guido Lenné, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, in der WDR Servicezeit. Er vermutet andere Gründe hinter der Verweigerung der Postbank, denn sachliche Gründe, die Restschuldentlassung zu verweigern, gebe es keine. So wollte die Bank noch nicht einmal auf einen Schuldnerwechsel eingehen. Wie Verbraucher in solchen Fällen der „störrischen“ Bank beikommen, erfahren Sie hier im Videobeitrag.

Wenn auch Sie nach einer Trennung von Ihrer Bank ohne erkennbaren Grund nicht aus einem Kredit- bzw. Bausparvertrag entlassen werden, sollten Sie das keinesfalls stillschweigend hinnehmen. Nehmen Sie unser kostenloses Erstgespräch in Anspruch und lassen Sie sich von uns beraten. Ein Anwalt kommt dem Problem mit der Bank deutlich schneller und effektiver bei als der Verbraucher selber.

Guido Lenné
Guido Lenné

Rechtsanwalt aus der Anwaltskanzlei Lenné.
Rechtsanwalt Lenné ist auch Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.

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