26. Juni 2024

Insolvenz von FTI: Erstattung über PayPal?

Viele Urlauber warten seit der Insolvenz des Reiseveranstalters FTI Touristik GmbH auf die Erstattung bezahlter Reisepreise. Wer mit PayPal gezahlt hat, fühlte sich bei der Buchung in der Regel besonders gut abgesichert. Eine oft genutzte Zahlungsvariante heißt hier „Später bezahlen mit PayPal bei FTI“.  

Geworben wird auf der Webseite des Reiseveranstalters mit:

Gewohnter Schutz

Auch bei Ratenzahlung profitieren Sie vom PayPal-Käuferschutz, falls die Ware nicht ankommt oder erheblich von der Beschreibung abweicht. Außerdem sorgt wie üblich eine komplexe Verschlüsselung für den Schutz Ihrer Finanzinformationen.“

Kann der PayPal Käuferschutz nun tatsächlich weiterhelfen?

Die Eröffnung einer PayPal Käuferschutz-Falles für nicht erhaltene Leistungen ist grundsätzlich empfehlenswert. Über die PayPal Konfliktlösung kann eine Erstattung der gesendeten Zahlung angestrebt werden.

Zusätzlich sollte die Möglichkeit geprüft werden, die Zahlung über die Bank zurückzubuchen.

Wir helfen bei der Umsetzung

In PayPal-Foren wird vermehrt berichtet, dass die Bearbeitung der vielen Käuferschutz-Fälle zu Verzögerungen führt.

Teilweise werden zunächst Rückzahlungen zu bestimmten Daten zugesichert. Später ändert sich der Fallstatus und eine weitere Prüfung der Rückzahlung wird in Aussicht gestellt.

Betroffene, die sich mit derartigen Rückmeldungen konfrontiert sehen, wissen oft nicht, wie sie sich richtig verhalten sollen.

Wir in der Anwaltskanzlei Lenné helfen tagtäglich Menschen, die Ärger mit PayPal haben. Auch im Rahmen der aktuellen Problematik mit FTI sind wir gerne für Sie da. Nutzen Sie unsere kostenlose Erstberatung, wenn Sie allein nicht weiterkommen!

von Anna-Lucia Kürn
Anna-Lucia Kürn

Angestellte Rechtsanwältin

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