24. Februar 2021

Arbeitsrecht: Krankheit und Kündigung

Darf der Arbeitgeber mich während einer Krankheit kündigen?

Entgegen der landläufigen Meinung ist die Antwort auf die Frage, ob man während einer Krankheit gekündigt werden darf, ja.

Der Arbeitgeber kann auch wenn der Arbeitnehmer erkrankt ist die Kündigung des Arbeitsverhältnisses erklären. Dabei gelten die allgemeinen Kündigungsregeln. Bei Betrieben mit mindestens 10 Beschäftigten bedarf es für eine wirksame Kündigung eines Kündigungsgrundes. Wenn ein rechtmäßiger Kündigungsgrund vorliegt, kann der Arbeitgeber Ihnen kündigen, auch wenn Sie erkrankt zuhause sind.

Kündigung auf Grund der Krankheit

Will der Arbeitgeber kündigen, weil der Arbeitnehmer lange erkrankt ist, kann er eine personenbedingte Kündigung aussprechen. Dabei muss er sich an einige Voraussetzungen halten.

  1. Negative Gesundheitsprognose
  2. Beeinträchtigung der betrieblichen oder wirtschaftlichen Interessen des Arbeitgebers
  3. Interessensabwägung

Was steckt hinter diesen Voraussetzungen?

Eine negative Gesundheitsprognose meint, dass zum Zeitpunkt der Kündigung Tatsachen bekannt sind, die die Annahme rechtfertigen, dass der Arbeitsnehmer auch weiterhin dauerhaft erkrankt bleibt.

Eine Beeinträchtigung liegt vor, wenn es auf Grund der Fehlzeiten des Arbeitsnehmers zu nicht unerheblichen Störungen im Unternehmen kommt oder der Arbeitgeber zum Beispiel wegen Lohnfortzahlungskosten finanziell belastet wird.

Bei der Interessensabwägung wird das Interesse des Arbeitnehmers auf Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses verglichen mit dem Interesse des Arbeitgebers auf Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Dabei muss der Arbeitgeber beachten, dass die Kündigung das mildeste Mittel darstellt. Gäbe es im Unternehmen Tätigkeiten, die den Arbeitnehmer weniger stark belasten und damit eine Genesung einhergehen könnte, wäre die Kündigung unwirksam.

Generell gilt, dass alle drei Voraussetzungen vorliegen müssen. Fehlt nur eine Bedingung ist die Kündigung unwirksam.

Kündigung aus anderem Grund

Kündigt der Arbeitgeber aus einem anderen Grund als Krankheit muss er sich auch an verschiedene Voraussetzungen halten. Dabei unterlaufen den Arbeitgebern nicht selten Fehler. Häufige Fehlerquellen sind fehlerhafte Berechnungen der Kündigungsfristen oder die Begründung der Kündigung.

Haben Sie eine Kündigung wegen einer Erkrankung oder auch aus einem anderen Grund bekommen, sollten Sie beachten, dass man eine Kündigungsschutzklage nur innerhalb von 3 Wochen nach Zugang der Kündigung einreichen kann.

Gerne prüfen wir Ihren Fall in einem kostenlosen Erstberatungsgespräch.

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Guido Lenné
Guido Lenné

Rechtsanwalt aus der Anwaltskanzlei Lenné.
Rechtsanwalt Lenné ist auch Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.

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