17. Dezember 2012

MCT Südafrika 3 GmbH & Co. KG - Verjährung von Schadensersatzansprüchen droht zum Jahreswechsel

Zum Jahreswechsel droht die Verjährung von Schadensersatzansprüchen wegen der fehlgeschlagenen Kapitalanlagebeteiligung an der MCT Südafrika 3 GmbH & Co. KG.

Die Verjährung kann nur durch Klageerhebung sicher unterbrochen werden.

Wir stützen unsere Klagen – neben vielen weiteren Argumenten - unter anderem darauf, dass die Anlagevertriebe die Kapitalanlage nicht ausreichend auf Plausibilität geprüft haben, bevor mit dem Vertrieb begonnen wurde.

Das Landgericht Hannover hat in einem Fall, der typisch sein dürfte, zu unserem Argument einen Hinweis an die Beklagte erteilt, der wie folgt lautet:

Die Beklagte wird darauf hingewiesen, dass ein Anlageberater nicht nur eine zutreffende, vollständige und verständliche Mitteilung von Tatsachen, sondern darüber hinaus auch eine fachmännische Bewertung schuldet, um eine dem Anleger und der Anlage gerecht werdende Empfehlung abgeben zu können.

Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist bei einem Beratungsvertrag der Anlageberater zu mehr als nur zu einer Plausibilitätsprüfung verpflichtet. In Bezug auf das Anlageobjekt hat sich die Beratung auf diejenigen Eigenschaften und Risiken zu beziehen, die für die jeweilige Anlageentscheidung wesentliche Bedeutung haben oder haben können.

Ein Anlageberater ist deshalb verpflichtet, eine Anlage, die er empfehlen will, mit üblichem kritischen Sachverstand zu prüfen, oder den Anleger auf ein diesbezügliches Unterlassen hinzuweisen. (BGH, Urteil vom 5. März 2009 – III ZR 302/07, WM 2009, 688).

Im vorliegenden Fall lässt sich der Klageerwiderung bereits nicht entnehmen, in welcher Beziehung Herr … [der Berater] vor Empfehlung der Beteiligung die Plausibilität überprüft haben soll.

Wir gehen auch aufgrund dieses gerichtlichen Hinweises davon aus, dass die geltend gemachten Schadensersatzansprüche festgestellt werden können. Eile ist allerdings nun wegen drohender Anspruchsverjährung geboten.

Guido Lenné
Guido Lenné

Rechtsanwalt aus der Anwaltskanzlei Lenné.
Rechtsanwalt Lenné ist auch Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.

Wir helfen Ihnen gerne! Kontaktieren Sie uns. Oder vereinbaren Sie hier online einen Termin für eine telefonische kostenfreie Erstberatung.

0/5 Sterne (0 Stimmen)

Zurück

Navigation öffnen Schließen E-Mail Telefon Suche Online-Terminvereinbarung Mehr lesen