16. August 2019

Stellenabbau bei PayPal

Am Standort der Konzerntochter Paypal Europe SE in Berlin-Wilmersdorf sollen der Gewerkschaft Ver.di zufolge demnächst hunderte Arbeitsplätze wegfallen. Von derzeit 355 Stellen sollen 309 gestrichen werden. Medienberichten zufolge bestätigte PayPal bislang lediglich, den Standort „neu strukturieren“ zu wollen. Das Unternehmen gab an, dass der Umstrukturierungsplan der Gewerkschaft vor Kurzem vorgestellt wurde. Zu den Auswirkungen auf die einzelnen Mitarbeiter gab es bisher noch keine Aussagen vom Zahlungsdienstleister.

Die Gewerkschaft wird nun mit dem Unternehmen über den geplanten Stellenabbau in Wilmersdorf verhandeln. Es ist denkbar, dass betroffenen Arbeitnehmern vom Unternehmen Aufhebungsverträge angeboten werden. Wer einen solchen nicht akzeptiert, muss mit einer betriebsbedingten Kündigung rechnen.

Was ist ein Aufhebungsvertrag?

Ein Aufhebungsvertrag ist eine Vereinbarung zwischen dem Arbeitnehmer und Arbeitgeber, um die Beendigung des bestehenden Arbeitsverhältnisses zu regeln. Er kann jedoch viele versteckte Fallstricke beinhalten, sodass dieser auf jeden Fall von einem versierten Rechtsanwalt überprüft werden sollte. Letzten Endes geht es in erster Linie ums Geld, also die Höhe der Abfindung.

Was ist eine betriebsbedingte Kündigung?

Eine betriebsbedingte Kündigung liegt dann vor, wenn der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis deshalb beendet, weil er den Mitarbeiter aus betrieblichen Gründen nicht länger beschäftigen kann. Erhält ein Arbeitnehmer eine betriebsbedingte Kündigung, gilt es, schnell zu sein. Ab Zugang der Kündigung hat er genau 3 Wochen Zeit, deren Rechtmäßigkeit im Rahmen einer Kündigungsschutzklage durch ein Arbeitsgericht überprüfen zu lassen oder sich ggf. noch außergerichtlich mit dem Arbeitgeber zu einigen.

Wenn Ihnen ein Aufhebungsvertrag angeboten wird, prüfen wir diesen gerne und verhandeln für Sie nach – auch in Bezug auf die Höhe der möglichen Abfindung. Wir vertreten Sie außerdem in arbeitsgerichtlichen Verfahren und reichen für Sie im Falle einer Kündigung die Kündigungsschutzklage ein. In beiden Fällen ist das Ziel, für Sie als Arbeitnehmer eine faire, individuelle Lösung auszuhandeln. Bei einer kostenlosen Erstberatung besprechen wir Ihren Fall eingehend und stehen Ihnen für Fragen zur Verfügung.

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Guido Lenné
Guido Lenné

Rechtsanwalt aus der Anwaltskanzlei Lenné.
Rechtsanwalt Lenné ist auch Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.

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