23. November 2022

Verdacht auf Greenwashing: Klage gegen DWS Fondsgesellschaft

Wegen des Verdachts auf Greenwashing hat die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg beim Landgericht Frankfurt Klage gegen die Fondsgesellschaft DWS eingereicht. Die Tochter der Deutschen Bank hatte für vermeintlich nachhaltige Geldanlagen geworben. Doch inzwischen besteht der Verdacht, dass dieses Werbeversprechen nicht den Tatsachen entsprach. Die DWS wies die Kritik laut Medienberichten zurück. Die Werbematerialien seien mit großer Sorgfalt erstellt worden. Auch nach erneuter Prüfung sei man überzeugt, dass die betreffenden Werbeaussagen den gesetzlichen Anforderungen entsprächen.

Werbung zum ESG Climate Tech Fonds irreführend

Greenwashing ist bei Finanzprodukten keineswegs unüblich. In diesem Fall geht es um die Werbung für den sogenannten „ESG Climate Tech Fonds“. Im Mai dieses Jahres hatte DWS diesen mit dem Versprechen beworben, dass dabei in keinerlei Unternehmen aus fragwürdigen Wirtschaftsbereichen investiert würde, also beispielsweise Kohle- oder Rüstungsindustrie.

Diese Werbung halten Verbraucherschützer für irreführend. So habe die Fondsgesellschaft nicht klar dargelegt, worauf diese Angaben basieren. Anleger würden davon ausgehen, dass sie nicht in Kohle investieren. Gleichzeitig dürften aber die Unternehmen im Fonds teilweise bis zu 14,99 Prozent Umsatz in der Kohleindustrie erwirtschaften.

Ein weiteres Werbeversprechen des ESG Climate Tech Fonds besagte, dass damit „gezielt in die Erreichung der Klimaziele“ investiert würde. Ein leeres und falsches Versprechen, denn der CO₂-Ausstoß der im Fondsvermögen gehaltenen Unternehmen ändert sich durch den Kauf von Wertpapieren durch einen Investmentfonds genauso wenig wie der von Unternehmen, die nicht im Fonds enthalten sind.

Ehemalige EWS-Managerin als Whistleblowerin

Der Vorwurf des Greenwashings wurde erstmals letztes Jahr von der ehemaligen Leiterin des Bereichs Nachhaltigkeit bei DWS vorgebracht. Das Unternehmen sei zu nachlässig mit den Kriterien für ESG-Investments umgegangen. Die Managerin hatte die Fondsgesellschaft nach nur wenigen Monaten wieder verlassen. Daraufhin wandte sie sich mit ihren Vorwürfen an die US-Börsenaufsicht SEC und an das FBI. Neben den deutschen ermitteln also auch US-Behörden gegen die Fondsgesellschaft wegen Verdachts auf Kapitalmarktbetrug.

Immer wieder müssen Anleger feststellen, dass die Anlagen nicht das halten, was sie im Vorfeld versprochen haben. Greenwashing, Pyramiden- oder Schneeballsysteme sind nur einige Beispiele für eine große Bandbreite an Betrugsmaschen, die am Kapitalmarkt zu finden sind. In unserer Kanzlei vertreten wir seit vielen Jahren Mandanten in zahllosen Betrugsfällen. Wenn auch Sie Opfer einer Betrugsmasche geworden sind, beraten wir Sie gerne im Rahmen eines kostenlosen Erstgesprächs zu Ihrem Fall.

Guido Lenné
Guido Lenné

Rechtsanwalt aus der Anwaltskanzlei Lenné.
Rechtsanwalt Lenné ist auch Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.

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