Die Targobank hat in einem von uns geführten Prozess vor dem Amtsgericht in Düsseldorf erneut ein Anerkenntnis erklärt. Das Gericht erließ daraufhin ein sogenanntes Anerkenntnisurteil. Die Bank ist nun verpflichtet, die vereinnahmte Kreditbearbeitungsgebühr zu erstatten und zu verzinsen. Außerdem müssen dem Kläger alle Gerichts- und Anwaltskosten ersetzt werden. Vorsichtig sollte in 1. Instanz bei Prozessen in folgenden Abteilungen des AG Düsseldorf gehandelt werden:
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