Wer mit dem Lebenspartner eine Immobilie finanziert, hat im Falle des Scheiterns der Lebensgemeinschaft oft das Problem, dass bei der Übernahme des Miteigentumsanteils oder Veräußerung der Immobilie, die Bank auf Ablösung des Darlehensvertrages und Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung besteht. Dabei muss nicht in jedem Fall das Darlehen abgelöst und eine teure Vorfälligkeitsentschädigung gezahlt werden.
Das Oberlandesgericht Dresden hat in dem dortigen Musterfeststellungsklageverfahren der Verbraucherzentrale Sachsen e. V gegen die Sparkasse Zwickau entschieden, dass die in den Sparverträgen „S-Prämiensparen flexibel“ enthaltene Klausel zur Zinsanpassung unwirksam ist. In der Folge müssen die Zinsen nun neu berechnet werden. Für die Sparer bedeutet dies, dass sie mit einer Nachzahlung rechnen dürfen.
Der in einen Bilanzskandal verstrickte Zahlungsdienstleister Wirecard will offenbar Insolvenz anmelden. Es werde geprüft, ob auch Insolvenzanträge für Wirecard-Töchter gestellt werden müssen. Wirecard steht mutmaßlich für einen der größten Bilanzbetrugsskandale der deutschen Wirtschaftsgeschichte. Mit uns Schadensersatzansprüche sichern.
Suizidalität ist bei Menschen mit pathologischem Glücksspiel offenbar ein weit verbreitetes Phänomen. Risikofaktoren für Suizidalität sind bei Menschen mit Glücksspielproblemen in hohem Maße anzutreffen. Auch aus diesem Grund sind viele Glücksspielangebote illegal. Nutzen Sie Hilfsangebote!
Am 03.06.2020 hat der Bundesgerichtshof seine Leitsatzentscheidung vom 27.02.2020 veröffentlicht. Mit dieser Entscheidung hat der Bundesgerichtshof klargestellt, dass der Straftatbestand des § 284 StGB erfüllt ist, wenn ein Glücksspielanbieter das Glücksspiel ohne behördliche Erlaubnis veranstaltet. Wieder gute Nachrichten für Spieler!
Schlechte Bewertungen können auf zahlreichen Bewertungsportalen von jedermann einfach abgegeben werden. Wie Sie sich dagegen schnell und erfolgreich wehren können, erfahren Sie hier.
Das Oberlandesgericht Koblenz hat festgestellt, dass der Onlineglücksspielanbieter „lottohelden.de“ mit seinem Angebot zur Teilnahme an Zweitlotterien im Internet gegen das Onlineglücksspielverbot gemäß § 4 Abs. 4 GlüStV verstößt.
Das Bundesverwaltungsgericht hat bestätigt, dass das Internetverbot des § 4 Abs. 4 GlüStV mit Verfassungsrecht und Unionsrecht weiterhin vereinbar ist und auch nach Zulassung der Ausnahmen für Lotterien sowie Sport- und Pferdewetten eine andere rechtliche Bewertung nicht geboten ist. Ebenso haben aktuell folgende Oberverwaltungsgerichte entschieden, dass § 4 Abs. 4 GlüStV mit Unionsrecht vereinbar ist:
Cookie- und Datenschutzhinweise Die Webseite von anwalt-leverkusen.de verwendet Cookies, um bestimmte Funktionen zu ermöglichen und das Angebot zu verbessern. Mit den folgenden Optionen können Sie die Cookie-Nutzung der Website selbstständig festlegen.
Wir nutzen Google Analytics zur Erstellung von anonymisierten Besuchsstatistiken und zur Optimierung unserer Website.
Anbieter: Google Ireland Limited, Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Irland