Wer ohne Fremdverschulden einen Unfall erleidet, ist froh eine Vollkaskoversicherung zu haben, die in solchen Fällen für den Unfallschaden eintritt. Dazu muss man sich natürlich auch an die Regeln der Versicherung halten. So hat die Versicherung regelmäßig das Recht die Versicherungsleistung zu kürzen, wenn der Versicherungsfall alkoholbedingt grob fahrlässig passierte. Das bedeutet jedoch keinesfalls, dass die Versicherung immer kürzen kann, wenn belegt ist, dass der Fahrer vor Fahrtantritt Alkohol konsumiert hat.
Weiterlesen … Beim Unfall betrunken? Darf die Vollkaskoversicherung jetzt die Leistung kürzen?