Aktuelles aus der Anwaltskanzlei Lenné

25. März 2019

Widerruf: finanziertes Auto ohne Zahlung einer Nutzungsentschädigung zurückgeben

Verbraucher, die ein manipuliertes Dieselfahrzeug mit einem Kredit der Autobank finanziert haben, können den Wagen unter Umständen zurückgeben, ohne eine Nutzungsentschädigung zahlen zu müssen: durch den Widerruf des Autokredits. Wenn die Bank den Kunden nicht ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht informiert, kann dieser den Vertrag auch Jahre später noch widerrufen. Ein aktuelles Urteil des Landgerichts Berlin sieht die Rückabwicklung des Vertrags vor, ohne dass eine Nutzungsentschädigung gezahlt werden muss. Lesen Sie hier mehr dazu.

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22. März 2019

P&R-Insolvenz: Ansprüche gegen Heinz Roth direkt anmelden

Geschädigte der P&R-Insolvenz haben die Möglichkeit, zusätzlich Ansprüche gegen Gründer und Geschäftsführer Heinz Roth direkt anzumelden. Sein Privatvermögen soll bei rund 13 Millionen Euro liegen. Allerdings hat das Insolvenzgericht hierfür kurze Fristen gesetzt. Anleger müssen sich daher bald entscheiden. Welche Schritte dafür nötig sind und wie die Erfolgschancen stehen, erfahren Sie hier.

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18. März 2019

Illegales Online-Glücksspiel: Banken können sich nicht auf automatisiertes Verfahren berufen

Zahlungsdienstleister dürfen sich nicht an Transaktionen im Zusammenhang mit illegalem Online-Glücksspiel beteiligen. So viel ist bekannt. Das Amtsgericht Leverkusen stellte nun klar, dass Banken sich auch nicht mit dem Einsatz eines automatisierten Verfahrens für die Durchführung von solchen Transaktionen rechtfertigen können. Hier erfahren Sie alles Wichtige.

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15. März 2019

Musterfeststellungsklage gegen VW: eine äußerst langwierige Angelegenheit

Derzeit haben sich 401.000 Kunden den Musterfeststellungsklagen gegen VW angeschlossen. Doch stellen sich diese als langwieriges Unterfangen dar. Und je mehr Zeit vergeht, desto weiter schrumpft auch der potenzielle Anspruch der Fahrzeugeigentümer gegen VW, da die betroffenen Fahrzeuge weiter genutzt werden. Tatsächlich ist es aber noch möglich, sich von der Musterfeststellungsklage abzumelden und eigenständig gegen VW vorzugehen. Was Sie darüber wissen sollten, erfahren Sie hier.

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14. März 2019

Artikel bei ntv: Höhe der Abfindung

Entgegen der weitläufigen Annahme besteht in Deutschland bei einer Kündigung durch den Arbeitgeber kein grundlegendes Recht auf eine Abfindung. Die einzige Ausnahme ist die sogenannte betriebsbedingte Kündigung. Aber wie kann ein Betroffener überprüfen, ob er Anspruch auf eine Abfindung hat und wie hoch diese sein muss? Damit beschäftigt sich ntv im folgenden Artikel. Lesen Sie hier mehr.

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11. März 2019

Lastschriftsperre: wie Sie ungewollte Abbuchungen verhindern

Das Lastschriftverfahren ist in Deutschland ein sehr beliebtes Zahlungsmittel. Es ist nicht nur bequem für den Zahler, sondern bietet auch Sicherheit in Streitfällen mit dem Zahlungsempfänger. Dann kann der Zahler den Bezahlvorgang nämlich innerhalb von 8 Wochen rückgängig machen. Um zu verhindern, dass ein bestimmter Empfänger künftig nochmal Lastschriften einziehen kann, gibt es die Möglichkeit der Lastschriftsperre. Viele Bankkunden wissen von dieser Möglichkeit jedoch nichts und auch die Banken stellen sich oft quer. Was Sie zur Lastschriftsperre wissen sollten, erfahren Sie hier.

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04. März 2019

LG Krefeld verurteilt VW zu Schadensersatz für Wertverlust

Das Landgericht Krefeld hat einem VW-Kunden erstmals Schadensersatz für den Wertverlust seines Dieselautos zugesprochen, obwohl er den Wagen längst verkauft hatte. Darüber hinaus warf das Gericht dem Volkswagen-Konzern sittenwidriges Verhalten und bewusste Täuschung vor. Es ist zu erwarten, dass sich weitere Geschädigte aufgrund dieses Urteils entschließen, VW selber zu verklagen. In vielen Fällen ist das noch bis Ende dieses Jahres möglich. Lesen Sie hier mehr.

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01. März 2019

Online-Glücksspiel: Rückforderung von Spieleinsätzen mittels Lastschriftwiderruf weiterhin erfolgreich

Nach wie vor helfen wir zahlreichen Mandanten dabei, ihre Zahlungen an illegale Online-Kasinos zurückzufordern. Wie das genau vonstattengeht, hängt vom jeweiligen Zahlungsdienstleister ab. Gemein ist ihnen nur, dass sie sich in der Regel nicht auf die Aufforderung des Kunden hin rühren, sondern dass erst ein Anwalt eingeschaltet werden muss, um die Lastschriften zurückzubuchen und dabei zu vermeiden, dass der Zahlungsdienstleister eine Regressforderung anmeldet. Warum das so ist, erfahren Sie hier.

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