Wer Baukindergeld beantragen will, verlässt sich oftmals auf die vorvertragliche Auskunft zum Baukindergeld, die von der KfW selbst angeboten wird. Diese Auskunft wird telefonisch sowie über den KfW-Chat zur Verfügung gestellt. Außerdem gibt es auf der Internetseite der KfW auch einen Vorab-Check. Interessenten können über Telefon oder Chat ihren Sachverhalt schildern und ihre Fragen zur Förderfähigkeit stellen.
Wie unsere Praxis zeigt, gibt es leider Fälle, bei denen im Rahmen dieser Auskunft die Förderfähigkeit zwar zugesprochen wird, jedoch der spätere Antrag auf Gewährung der Fördermittel dann überraschend abgelehnt wird. Problematisch wird das besonders, wenn Interessenten das Baukindergeld fest eingeplant haben. Was kann dann noch helfen?
Weiterlesen … Baukindergeld: Was tun bei fehlerhafter Auskunft und Falschberatung?